Einlageblatt in Nachrichten aus Wietze

In einer der letzten Ausgaben des Blattes „Nachrichten aus Wietze“ haben wir ein Einlegeblatt mit folgenden Inhalt  beigelegt :

Behauptungen und Gegenargumente für die Diskussion über die

Abschaffung der Straßenausbausatzung in Wietze.

 

Behauptung: Wenn die Grundsteuer erhöht wird, muss die Gemeinde einen Anteil der Gelder in Form der Kreisumlage an den Landkreis abführen.

Falsch: In Niedersachsen besteht eine Kappungsgrenze, die zurzeit bei 360 Hebesatzpunkten (HSP) besteht. Auf alle Einnahmen über 360 HSP zahlt die Gemeinde keine Kreisumlage. Da die Gemeinde zurzeit 390 Hebesatzpunkte berechnet, würde eine Erhöhung um 100 Punkt (490 HSP) keine Abgaben an den Landkreis nach sich ziehen.

Behauptung: Um den Anteil der Anlieger zu den Straßenausbaugebühren gegenzufinanzieren, muss die Grundsteuer erheblich angehoben werden.

Falsch: Ein Hebesatzpunkt entspricht in der Gemeinde Wietze etwa 3.000,00 €. Wenn die Grundsteuer um 100 HSP angehoben würde, hätte die Gemeinde Mehreinnahmen von 300.000,00 €.

Würde diese Summe jährlich für den Straßenbau benutzt werden, hätten wir gute Straßen.

Behauptung: Die Grundsteuererhöhung einiger Jahre ergibt schon eine höhere Summe, als eine einmalige Straßenausbaugebühr.

Falsch: Ein normales Einfamilienhaus hat einen Grundsteuermessbetrag von 80,00 – 100,00 €.

Diesen Messbetrag mit 390 HSP multipliziert ergibt 312,00 € bis 390,00 € Grundsteuer je Jahr. Bekämen wir eine Erhöhung um 100 HSP, ergebe diese folgende Rechnung.

490 mal 80,00 – 100,00 € ergibt 392,00 € bis 490,00 €.

Die Mehrkosten wären 80,00 bis 100,00 pro Jahr für ein Haus.

Behauptung: Da die Grundsteuer auf die Nebenkosten aufgeschlagen werden kann, werden Bewohner von Mietwohnung stark belastet.

Falsch: Für eine normale 80 m² Wohnung ergeben sich Mehrkosten in Höhe von ca. 5,00 – 6,00 € je Monat.

Andererseits kann der Vermieter die Kosten für den Straßenausbau als Werbungskosten in voller Höhe steuerlich anrechnen, dass bedeutet die Allgemeinheit zahlt dafür, dass die Mieter von den Straßenausbaukosten verschont werden. Außerdem gibt es kaum einen Mieter der unsere Straßen nicht benutzt.

Behauptung: Der Straßenausbau stellt eine Verbesserung für das eigene Grundstück da.

Falsch: Der Grundstückseigentümer hat beim Neubau seines Hauses die anfallenden

Erschließungskosten bezahlt, und damit die Baukosten der Straße in voller Höhe übernommen. Eine spätere durch die Abnutzung der Straße durch alle Verkehrsteilnehmer, wieder erforderliche Sanierung der Straße ist keine Verbesserung, sondern nur die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes.

Behauptung: Für den Ausbau der Straßen darf die Gemeinde keine Schulden machen.

Falsch: In einem Schreiben vom 13.04.2021 teilt uns das Ministerium für Inneres aus Hannover mit, dass dieses nicht mehr der Fall ist. Dieses Schreiben liegt uns vor.

Behauptung: Eigentum verpflichtet. Wer ist Eigentümer?

Falsch: Die Straßen sind und bleiben auch nach einer Erneuerung das Eigentum der Gemeinde.

Wenn Eigentum verpflichtet, dann ist unsere Gemeinde gemeint.

Behauptung: Es ist ungerecht den Anliegern gegenüber, die früher schon Straßenausbaubeiträge bezahlen mussten.

Falsch: Dieses Argument ist nicht haltbar, denn es gab und gibt in unserer Gesellschaft laufend Änderungen auch in der Rechtsprechung. Für diese Änderungen waren immer Stichtage nötig, denn anders geht es nicht.

Zum Beispiel:

  • Auch die Kitagebühren wurden Vielerorts abgeschafft, und andere Eltern hatten vor dem Stichtag noch Gebühren bezahlt.
  • Oder Semestergebühren, ein Jahrgang musste noch 700,00 € je Semester bezahlen, der spätere Jahrgang nicht mehr.

Weitere Argumente:

Grundsätzlich sind die Straßenausbaugebühren ungerecht und haben mit dem Grundsatz der Gleichheit für alle Bürger nichts mehr zu tun.

Eine Diskussion über eine Ungerechtigkeit ist in keiner Weise akzeptabel.

Eine Adresse entscheidet, ob und wieviel Gebühren der jeweilige Anwohner bezahlen muss.

Eine stetige Unterhaltung vorhandener Straßen wurde in Wietze sträflich vernachlässigt. Wenn überhaupt, wurden einige tiefe Löcher in der Straße gefüllt.

Die Straßen würden viel länger halten, wenn eine vernünftige Unterhaltung durchgeführt würde. Auch der Kostenanteil, der nach heutiger Regelung von der Gemeinde übernommen werden muss, wäre, wenn die Straßen durch eine gute Unterhaltung länger genutzt werden könnten, für unsere Gemeinde geringer.

Auch verbirgt sich ein großes Einsparpotenzial an Verwaltungskosten hinter der Abschaffung der Straßenausbausatzung, denn eine Abschaffung der Straßenausbau­satzung ist eine erhebliche Arbeitserleichterung für unsere Verwaltung.

Grundsätzlich wäre es zu begrüßen, wenn das Land Niedersachsen die Kosten für den Straßenausbau anteilmäßig übernehmen würde. Der Ausgleich, der an die Kommunen bezahlt werden müsste, beträgt nicht ganz 1% vom Landeshaushalt.

Doch zurzeit ist daran nicht zu denken.

Einzige Neuerung aus Hannover ist:

Verpflichtend wird sein, dass die Kommunen die Bürger drei Monate vorher über die Beitragshöhe informieren müssen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Rainer Jörns

 

Sollten Sie weitere Fragen haben, stehe ich gern zur Verfügung.

Telefon 05146 8257

E-Mail: joerns-wietze@t-online.de

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Pflichtfelder sind mit * gekennzeichnet.

*
*
Sie können folgende <abbr title="HyperText Markup Language">HTML</abbr>-Tags und -Attribute verwenden: <a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <s> <strike> <strong>