Satzung der BI Wietze Anti Strabs

Wietze Anti Strabs

 Bürgerinitiative zur Abschaffung der Straßenausbaubeitragssatzung

in Wietze


Satzung


1. Die Bürgerinitiative (nachfolgend BI) führt den Namen:

Wietze Anti Strabs

mit Sitz in Wietze

 

2. Die BI soll nicht in das Vereinsregister eingetragen werden.
3. Alleiniger Zweck ist die Abschaffung der Straßenausbaubeitragsatzung in der Gemeinde Wietze.
4. Die BI verfolgt ausschließlich diesen gemeinnützigen Zweck. Die BI ist selbstlos tätig. Sollte der Zweck, Abschaffung der Strabs, erreicht sein, löst sich die BI auf, die Mitgliedschaft erlöscht automatisch. Befindet sich ein Guthaben auf dem Geldkonto der BI, wird dieses Guthaben an die Celler Tafel Gemeindeverband Wietze gespendet.
5. Jeder Erwachsene kann der BI beitreten. Der Beitritt muss schriftlich erklärt werden. Ein Mitglied kann jederzeit seine Mitgliedschaft beenden, die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.
6. Mitgliedsbeiträge werden nicht erhoben.
7. Die BI wird zurzeit vertreten durch den:
1. Vorsitzender Rainer Jörns
2. Vorsitzender Hubert Baumgarten
Schriftführerin Sabine Niebuhr-Woltersdorf
1. Beisitzer Gerhard Brandes
2. Beisitzer Hans-Günther Ziemens
3. Beisitzer Uwe Küster (kommissarisch)
8. Der Vorstand wurde in der Mitgliederversammlung vom 27.09.2021 von den Mitgliedern einstimmig gewählt. Uwe Küster bildet eine Ausnahme. Er wurde in der Vorstandssitzung vom 29.09.2021 vom Vorstand kommissarisch bis zur nächsten Mitgliederversammlung eingesetzt.
9. Scheidet ein Vorstandsmitglied während der laufenden Amtszeit aus, so kann der ver¬bleibende Vorstand für die Zeit bis zur nächsten Hauptversammlung einen kommissarischen Nachfolger bestimmen.
10. Jährlich ist eine Mitgliederversammlung einzuberufen, Versammlungen werden vom Vorstand postalisch oder per E-Mail einberufen.
11. Anträge zur Tagesordnung einer Mitgliederversammlung kann jedes Mitglied dem Vorstand 14 Tage vor Versammlungstermin einreichen.
12. Durch die Versammlung wird der Vorstand bestätigt, oder ein neuer Vorstand gewählt. Jedes Vorstandsmitglied wird einzeln bestätigt oder neu gewählt.
13. Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen gefasst.
14. Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig unabhängig von der Zahl der anwesenden Mitglieder.
15. Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung sind in einem Protokoll aufzunehmen, das vom Schriftführer zu unterschreiben ist.
16. Diese Satzung ersetzt die Satzung vom 13.01.2021
17. Alle personenbezogenen Daten werden vertraulich behandelt und nur ausschließlich innerhalb der BI für die Abschaffung der Straßenausbaubeitragssatzung in der Gemeinde Wietze genutzt.

 

Wietze, den 28.09.2021

 

gez. Rainer Jörns

1. Vorsitzender

gez. Hubert Baumgarten

2. Vorsitzender

gez. Sabine Niebuhr-Woltersdorf

Schriftführerin


Link zur Satzung als PDF