Argumente der BV Göttingen

Einleitung

Auf der offiziellen Internet-Seite der Stadt Göttingen wird von der Bauverwaltung eine Seite mit Fragen und Antworten zu Straßenausbaubeiträgen veröffentlicht. Dabei werden Argumente für die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen genannt. Die Argumente sind vermutlich bei allen Gemeinden gleich oder ähnlich.

Finden Sie Gegenargumente?  Was halten Sie der Argumentation entgegen ?

Bitte schreiben Sie es in einen Kommentar.

Nachstehend wird der Inhalt wiedergegeben. Das Original finden Sie hier :  Link. Stadt Göttingen Anliegerbeiträge


Fragen und Antworten (der Stadt Göttingen) zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen

 

„Warum darf die Stadt Göttingen die Anlieger überhaupt an den Ausbaukosten beteiligen?“

 Die Beitragserhebung erfolgt selbstverständlich nach Recht und Gesetz. Rechtliche Grundlagen bildet der § 6 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG) sowie die Satzung der Stadt Göttingen über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen (Straßenausbaubeitragssatzung). Demnach erhebt die Stadt Göttingen zur Deckung des Aufwandes für die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung und Erneuerung von öffentlichen Straßen, Wegen, Plätzen, (öffentliche Einrichtungen) sowie selbständigen Grünanlagen und Lärmschutzanlagen Beiträge von den Grundstückseigentümern/innen und Erbbauberechtigten, denen die Möglichkeit der Inanspruchnahme dieser öffentlichen Einrichtungen besondere wirtschaftliche Vorteile bietet.

„Was bedeutet „besonderer wirtschaftlicher Vorteil“?“

 Der besondere wirtschaftliche Vorteil begründet sich in der Erneuerung/Verbesserung der jeweiligen Teileinrichtung (z.B. Fahrbahn, Gehweg, Beleuchtung …) und der Inanspruchnahmemöglichkeit durch die Anlieger. Inwieweit die jeweilige Teileinrichtung tatsächlich in Anspruch genommen wird, ist nach ständiger Rechtsprechung nicht maßgeblich.

„Die alte Straße war doch noch gut! Diese umfangreichen Ausbauarbeiten habe ich nie gewollt!“

Die Stadt Göttingen legt als Trägerin der sogenannten Straßenbaulast den Umfang der Ausbauarbeiten fest.

Für den einzelnen Anlieger ist das Ausbauerfordernis oft nicht erkennbar, da auch viele Mängel unter der Straßenoberfläche liegen, so z.B. hinsichtlich eines stabilen, frostsicheren Straßenunterbaus. Verbesserungen orientieren sich an den in den Jahren der Nutzung veränderten Verkehrsbedürfnissen, die z.B. die Anlage von gesonderten Parkbuchten notwendig machen. Die Stadt Göttingen ist jedoch stets bemüht, den Ausbauumfang an die Bedürfnisse der Anwohner anzupassen. Dies geschieht in einem ständigen Dialog z. B. in Bürgerinformationen oder regelmäßigen Baubesprechungen mit den Anliegern. Ihre Ansprechpartner finden Sie im unteren Bereich dieser Seite.

„Warum muss ich für den Ausbau der Straße bezahlen? Schließlich bezahle ich doch schon Steuern!“

 Aus Steuermitteln können nur Instandsetzungsarbeiten finanziert werden, größere Maßnahmen, welche den kompletten Straßenoberbau betreffen, können nur unter Beteiligung der Anlieger realisiert werden. Eine Nichtbeteiligung wäre verfassungsrechtlich bedenklich, da eine komplette Finanzierung aus Steuermitteln eine unzulässige Bevorteilung der Anlieger an der ausgebauten Anlage darstellt.

„Wieso müssen die Anlieger der Straße eigentlich alles bezahlen, obwohl auch Andere die Straße benutzen?“

 Die Stadt Göttingen trägt zur Abgeltung des öffentlichen Interesses den Teil des Aufwandes, der auf die Inanspruchnahme der Einrichtungen durch die Allgemeinheit oder die Stadt entfällt. Dieser Anteil an den Ausbaukosten ist bei Durchgangsstraßen größer als bei reinen Anliegerstraßen. Der übrige Teil des Aufwandes ist von den Beitragspflichtigen zu tragen. Nicht selten ist die Stadt Göttingen selbst Anlieger und trägt auch so einen weiteren Teil der Kosten.

„Da die Anlieger alles bezahlen, kann die Stadt teuere Umbauten realisieren!“

 Die Stadt Göttingen ist zum einen aufgrund haushaltsrechtlicher Bestimmungen dazu angehalten, die günstigste und wirtschaftlichste Ausbauweise zu wählen, zum anderen verbleibt bei der Stadt auch ein nicht unerheblicher Teil der Kosten, so dass ein kostengünstiger Ausbau auch im Interesse der Stadt liegt. So steht die Stadt in ständigem Kontakt mit den einzelnen Leitungsträgern wie z.B. die Göttinger Entsorgungsbetriebe, Stadtwerke oder E.ON, um z.B. im Bereich der Oberflächenwiederherstellung den Kostenaufwand entsprechend zu mindern.

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