Einleitung
Jedes Grundstück in Wietze hat einen Grundsteuermessbetrag, der durch das Finanzamt Celle festgesetzt wird. Ein einfaches älteres Haus hat einen niedrigeren Grundsteuermessbetrag, dem entsprechend hat ein großes oder auch neueres Anwesen einen höheren Grundsteuermessbetrag.
Beispiel für Wietze
In unserem Beispiel wurde ein Einfamilienhaus in Wietze, 120 m² Wohnfläche und voll unterkellert, 1250 m² Grundstück, Baujahr 1974 zugrunde gelegt.
Dieses Haus hat einen Grundsteuermessbetrag von 86,94 €. Der Satz mit dem zurzeit geltenden Hebesatz (in %) der Gemeinde Wietze von 390 Punkten ergibt eine jährliche Grundsteuer von:
86,94 € x 390 Hebesatzpunkte = 339,07 € im Jahr
Würde der Hebesatz um 100 Punkte auf 490 angehoben, ergäbe sich folgende Rechnung:
86,94 € x 490 Hebesatzpunkte = 426,01 € im Jahr
Sollte eine Anhebung von 150 Punkten Hebesatz nötig sein, betrüge die Grundsteuer
86,94 € x 540 Hebesatzpunkte = 469,48 € im Jahr.
Bei allen diesen Beispielrechnungen muss erwähnt werden, dass unsere Gemeinde je angehobenen Hebesatzpunkt etwa 3.000,00 € mehr Einnahmen hat, dazu kommen die Personaleinsparungen, denn die Berechnung der Anliegergebühren bei einer Straßensanierung verursachen sehr viel Arbeit.
Nachbargemeinden Winsen und Hambühren
Zum Vergleich: Unsere Nachbargemeinden Winsen und Hambühren haben nach der Abschaffung der Strabs ihre Hebesätze wie folgt festgesetzt:
Die Gemeinde Winsen auf 560 Punkte,
Die Gemeinde Hambühren um 80 Punkte auf 480 Punkte.
Fazit
Wir möchten Ihnen diese Beispiele geben, damit Sie bei Ihren Überlegungen zur Abschaffung der Strabs Informationen haben.
Das Argument der Gegner einer Abschaffung der Strabs, dass sich der Grundsteuerbetrag verdoppeln würde, halten wir für falsch.
Wenn die Gemeinde Wietze jetzt plötzlich soviel Geldbedarf für den Straßenausbau benötigt, dann doch nur, weil erforderliche Reparaturen schlecht oder gar nicht durchgeführt wurden.
Darüber sollte sich jeder selbst ein Bild machen, wenn er mal eine Radtour durch Wietzes Straßen macht.
Rainer Jörns