Rede von Herrn Hartmut Büttner

Kurzfassung der Rede von Herrn Hartmut Büttner

am 22.03.22 im Bürgersaal Wietze.

Nach der Begrüßung der Anwesenden begann Herr Büttner mit seinem Referat.

Hier möchten wir die wesentlichen Punkte wiedergeben. Wer Interesse an dem vollständigen Skript hat, kann das gerne bei mir anfordern.

Herr Büttner ging auf die vielschichtige und komplizierte Thematik der Straßenausbaubeiträge ein. In Garbsen wurden die Diskussionen von einigen Grundstücksbesitzern, die zu Straßenausbaubeiträgen herangezogen werden sollten, ausgelöst. Die ersten Reaktionen der Politik und Verwaltung waren sehr vielfältig und nicht immer von Sachinformationen bestimmt. Herr Büttner berichtete, dass er als Ratsvorsitzender noch keine gefestigte Meinung zu diesem Thema hatte und erst einmal alle Informationen sammeln musste.

An der Erarbeitung von Lösungen waren alle Ratsgruppierungen und interessierte Bürger mit herangezogen worden. Das Ziel war eine Lösung zu finden, die von vielen Anwohnern in Garbsen mitgetragen wurde. auf die vielschichtige und komplizierte Thematik der Straßenausbaubeiträge ein. In Garbsen wurden die Diskussionen von einigen Grundstücksbesitzern, die zu Straßenausbaubeiträgen herangezogen werden sollten, ausgelöst. Die ersten Reaktionen der Politik und Verwaltung waren sehr vielfältig und nicht immer von Sachinformationen bestimmt. Herr Büttner berichtete, dass er als Ratsvorsitzender noch keine gefestigte Meinung zu diesem Thema hatte und erst einmal alle Informationen sammeln musste.

Herr Büttner versuchte zu definieren, was Straßenausbaubeiträge eigentlich sind. Da er feststellen musste, dass die Grundlage hierfür die Kommunalabgabengesetze der einzelnen Bundesländer voneinander abweichen.

Zitat aus dem Referat:

Der Straßenausbaubeitrag ist eine Kommunalabgabe,  die für bestimmte Maßnahmen des Straßenbaus sowie der Straßenentwässerung erhoben wird.
Klar ist, es geht um die grundlegende Erneuerung einer bereits vorhandenen Straße.
Der erste Schritt unserer Beratungen in Garbsen war eine Bestandsaufnahme.
In einer ersten Aufstellung wurden die zum Teil sehr unterschiedlichen Vorgehensweis in den Nachbarkommunen der Region Hannover mit dargestellt.
Dabei wurde festgestellt, dass zusätzlich auch in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich gehandelt wird.

Fazit für uns in Wietze:
Lösungen für Kommunen in Niedersachsen müssen das Niedersächsische Kommunalabgabengesetz als Orientierung heranziehen.

Herr Büttner trug 5 Alternativen zur Finanzierung von Straßenausbaubeiträgen vor.
!. Vollständige Finanzierung aus dem Haushalt der Kommune
2. Vollständige Finanzierung über den Landeshaushalt
3. Erhebung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge.
4. Finanzierung über eine Erhöhung der Grundsteuer.
5. Modifizierte Straßenausbaubeiträge nach Vorschlägen des Landtages.

In Garbsen wurden alle Finanzierungmodelle intensiv hinterfragt.
Nach der Novellierung des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes im Oktober 2019 durch den Landtag in Hannover wurde die Vorgehensweise auch in Garbsen neu diskutiert.

Herr Büttner erklärte die einzelnen zum Teil neuen Positionen in der Novellierung.
Das gesamte Verfahren zur Erhebung der Straßenausbaubeiträge wird durch die Novellierung transparenter. Die Kommunen müssen die Bürgerinnen und Bürger frühzeitig informieren und ihnen mindestens drei Monate vor Beginn der Maßnahme die voraussichtliche Beitragshöhe je Anlieger mitteilen.
Weiterhin kann der Anlieger eine Verrentung der Beitragsschuld bis zu 20 Jahren verlangen (§ 6 b Abs.4 NKAG).

Die gebildete Arbeitsgruppe fasste einstimmig den Beschluss, dass ab 01.01.2020, auf die Erhebung der Straßenbaubeiträge in Garbsen verzichtet werden soll.

Der Stadtrat stimmte diesem Entwurf zu, wonach die Finanzierung der wegfallenden Beiträge durch einmalige Anhebung der kommunalen Steuern erfolgen sollte. Es wurde die Gewerbesteuer um 20 Punkte erhöht und die Grundsteuer B um 80 Punkte.

Diese Steuererhöhung wurde vom Rat einstimmig akzeptiert.

Schlusswort von Herrn Büttner

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