Podiumsdiskussion zur Abschaffung der Strabs in Faßberg

In der CD Kaserne in Celle fand eine Podiumsdiskussion zur Gemeinderatswahl in Faßberg statt. Ein wichtiger Punkt war die Haltung der Kommunalpolitiker zur Abschaffung der Strabs.

Die Cellesche Zeitung schrieb am 02.09.2021  :

Ich möchte die Diskussion so nicht stehen lassen und möchte einige Gegenargumente anführen.

 

  • „.. wer zahlt die Zeche ?“

    Natürlich müssen die Kosten der Straßensanierungen finanziert werden. Das geht nur über Abgaben. Die Bürger werden immer finanziell belastet. Egal ob mit Straßenausbaubeträgen, Grundsteuern in ihrer Gemeinde oder Mitteln aus dem Landeshaushalt. Es geht nur darum auf wieviel Schultern die Last verteilt wird, und ob unsoziale Überlastungen einzelner Bürger vermieden werden.

  • „Die Frage ob jemand für die Abschaffung der Straßenausbau­beiträge ist ….. (ist) unseriös.“

    Kaum eine politische Entscheidung, wie die Frage der Abschaffung der Straßenausbaubeiträge, trifft den einzelnen Bürger so hart wie die Frage : Straßenausbaubeiträge abschaffen ja oder nein. Da haben die Bürger ein Recht zu erfahren wie die Politiker, die gewählt werden, wollen zu dieser Frage stehen.

  • „Wir stehen der Abschaffung …. positiv gegenüber, wenn das Land … den Beitragsausfall kompensiert:“

    Das ist die einfachste Argumentation: Soll doch das Land entscheiden. Dann haben wir, die Kommunalpolitiker eine weiße Weste und sind aus der Verantwortung. Falls das Land die Abschaffung nicht beschließt, können die Kommunalpolitiker sagen : Wir haben alles versucht.

  • „.. mit der Erhöhung der Grundsteuer einverstanden.. (?)“

    Die Kosten der Straßensanierung müssen möglichst viele Schultern verteilt werden; nicht nur auf wenige Anlieger. Schließlich benutzen alle Bürger die Straßen.

  • „ … (eine) Grundsteuererhöhung (ist) nicht gerechter (als Straßenausbaubeiträge) …“

    Doch !!! Über die Grundsteuern werden die Kosten auf mehr Schultern verteilt.

  • „ … höhere (Grund-)Steuereinnahmen .. erst (zur Deckung der Kosten der) laufende Verwaltungstätigkeit (verwenden) …„

    Falls die jetzigen Einnahmen aus der Grundsteuer nicht zur Finanzierung der laufenden Ausgaben ausreichen, hat die Gemeinde ein ganz anderes Problem. Das ist Unabhängig von der Finanzierung des Straßenausbaus.
    Einnahmen aus Straßenausbaubeiträgen erhält die Gemeinde nur, wenn sie Straßen auch saniert und entsprechend ihren Eigenanteil beisteuert. Straßenausbaubeiträgen sind zweckgebunden.

  • „Eine höhere Kreditaufnahme … ist nicht zulässig“

    Der Wegfall der Einnahmen aus Straßenausbaubeiträgen soll ja durch eine Erhöhung der Grundsteuer bzw. durch Gelder aus dem Landeshaushalt kompensiert werden.

  • „… (höhere Grundsteuern sind eine) zusätzliche Belastung der Mieter … „

    Es ist in der Tat so, dass einmalige (hohe) Straßenausbaubeiträge nicht als Nebenkosten auf die Mieter umgelegt werden dürfen. Die Grundsteuer kann jedoch als Nebenkosten 1:1 an die Mieter weitergegeben werden. Dabei geht es um höhere Kosten in der Größenordnung von ca. 10 Euro pro Monat. Zur Zeit müssen die Vermieter die gezahlten Straßenausbaubeiträge aus (höheren) Mieteinnahmen decken.

  • „… Grundsteuerreform kann nicht abgeschätzt werden. „

    Den Bürgern wurde versprochen, dass das Gesamtaufkommen der Grundsteuer durch die Reform unverändert bleibt. Davon sollte man ausgehen und nicht immer wieder neue Probleme in die Diskussion werfen.

 

Hubert Baumgarten