Das Urteil des Oberverwaltungsgericht Lüneburg lautet :
Die Satzung der Stadt Springe über Erhebung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge ist unwirksam
Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat am 16.12.20 entschieden, dass die umstrittene Satzung der Stadt Springe zu wiederkehrenden Beiträgen für den Straßenausbau unwirksam ist.
Wiederkehrende Beiträge für den Straßenausbau sind jedoch grundsätzlich erlaubt. Das Gericht beanstandete in der Satzung der Stadt die Abrechnungseinheiten und die Bildung der Abrechnungsgebiete. Dies kann korrigiert und in einer neuen Satzung rückwirkend wirksam werden.
Hier das gesamte Urteil des OVG (PDF) ; OVG Lüneburg
Link zur Informationsseite der Stadt Springe : Stadt Springe
Hubert Baumgarten